Auch für das Schuljahr 2020/21 wird die Stadt die im Amt für Statistik ersonnene Methode zur Zuordnung von Erstklässlern zu den Grundschulen zum Einsatz bringen. Das hat der Stadtrat auf seiner Sitzung vom Donnerstag beschlossen. Hintergrund ist, dass die Stadt so absichern möchte, dass erste Klassen möglichst im Schnitt 22 Schüler haben und dass die Schulwege für alle zusammen möglichst kurz ausfallen. Die Folge davon: Gerade in den Bereichen abseits der Schulen können Erstklässler verschiedener Jahrgänge immer einmal wieder einer anderen Grundschule zugeordnet werden.
Allerdings hatte das Landesschulamt im Vorfeld bereits klargemacht, dass diese Methode nicht dauerhaft angewendet werden soll. Grund: Deutlich zugenommen hatte die Zahl der Wünsche auf Ausnahmeregelungen. Für das Schuljahr 2018/19 hatte es insgesamt 289 Anträge auf Beschulung außerhalb der zuständigen Grundschule gegeben. Rund 70 Prozent wurden im Sinne der Antragsteller entschieden.
Dies führte u. a. dazu, dass an den Grundschulen Umfassungsweg und Weitlingstraße jeweils eine Klasse mehr gebildet werden musste als ursprünglich geplant.
Mit dem Landesschulamt wurde vereinbart, dass jetzt noch einmal die beschlossene Regelung gelten soll. Danach soll zum Beispiel über die Bildung von Clustern wie bereits in den Schulen in Stadtfeld erprobt oder eine Aufhebung von Schulbezirken einer neuerlichen Flut von Ausnahmeanträgen vorgebeugt werden.
Um mögliche Härten zu verhindern, hat sich die Verwaltung umfangreichen Hausaufgaben gewidmet und sich eine Reihe von Regeln auferlegt. So soll die Strecke zwischen Wohnort und Schule in einer halben Stunde bewältigt werden können. Grundschulen mit mehr als einem Viertel an Kindern aus Zuwandererfamilien sollen höchstens mit 17 Einschülern versehen werden. Damit will man der „erhöhten Verweilerquote an diesen Schulen gerecht werden“.
Durch die Optimierung soll der Stadtteil Lemsdorf nicht geteilt werden. Außerdem sollen alle Erstklässler aus Lemsdorf an eine gemeinsame Schule gehen. Die Kinder aus Beyendorf-Sohlen werden der Grundschule Lindenhof zugeordnet. Als Grenze gesetzt ist die Leipziger Chaussee zwischen den Grundschulen Am Hopfengarten und Lindenhof. Nicht in der Rechnung berücksichtigt werden jene Mädchen und Jungen, die an den Schulen in freier Trägerschaft eingeschult werden sollen. In Magdeburg sind dies die Domgrundschule, die Evangelische Grundschule, die Freie Schule und die Waldorfschule. Der Grund für diese Entscheidung: So soll ein Puffer geschaffen werden für jene Erstklässler aus dem ersten Schuljahr, die noch nicht in die nächste Klassenstufe wechseln können.
Weiterhin soll ermöglicht werden, dass Geschwister an eine gemeinsame Grundschule gehen. Dazu müsste ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Volksstimme Magdeburg 05.11.2018