Behörde weist Maskenpflicht in Grundschule an

Ministerium spricht von „Fehlinterpretationen des Rahmenhygieneplans“ in Schönebeck

Das Landesschulamt hat die Leitung der Grundschule „Ludwig Schnei- der“ in Schönebeck angewiesen, die Maskenpflicht einzuhalten. Das teilte das Schulministerium gestern auf Volksstimme-Anfrage mit. In Sachsen-Anhalt gilt seit Montag eine Maskenpflicht in allen Schulen –auch im Unterricht. Am Montag war bekanntgeworden, dass die Schö- nebecker Grundschule diese Vorgabe ablehnt. Schulleiterin gegen Mund-Nasen-Schutz In einer Mitteilung von Direktorin Heike Gruschke an die Eltern hieß es: „Das Kollegium hat sich geeinigt, dass wir dem nicht folgen werden. Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind den ganzen Tag eine Maske tragen soll, dann reden Sie mit ihm. Wir werden es nicht anweisen.“

Heike Gruschke hatte der Volksstimme zu Wochenbeginn gesagt: „Diejenigen, die das festgelegt haben, haben offenbar keine Ahnung, wie man mit Grundschülern arbeitet. Die Maskenpflicht für Grundschulen ist eine ganz ungünstige Entscheidung.“ Wie Gruschke weitererklärte, seien die Kinder mit Maske kaum zu verstehen. Vor allem bei Erstklässlern sei das ein echtes Problem. Im Unterricht auf Mimik und Gestik angewiesen Zudem sagte die Direktorin, dass Kinder und auch Lehrer auf Mimik und Gestik angewiesen sind, um miteinander zu kommunizieren. Der Mund- Nasen-Schutz mache das unmöglich. Im Endeffekt sei so kein Unterricht möglich.

Nach Darstellung des Schulministeriums ist das Agieren in Schönebeck ein Einzelfall. „Ähnliche Fälle an Schulen in Sachsen-Anhalt sind uns nicht bekannt“, sagte ein Ministeriums-Sprecher. Das Landesschulamt stehe weiter in Kontakt mit der Schönebecker Grundschule, fügte er hinzu. Und: „Offenbar hat es an der Grundschule Fehlinterpretationen des Rah- menhygieneplans gegeben.“

Volksstimme Magdeburg

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