Welcher Bedarf für eine Hortbetreuung besteht in den weiterführenden Schulen? Dies soll eine Abfrage in den vierten Klassen der Grundschulen klären, die im kommenden Jahr gestartet werden soll. So hieß es jüngst bei einer gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfe- und Bildungsausschusses. Demnach ist über das Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit eine Umfrage geplant, die auf den Betreuungsbedarf für Fünft- und Sechstklässler an den Schulen für das Schuljahr 2019/20 abzielt. Sie haben nämlich nach Paragraf 3 des „Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt“ – kurz KiföG – einen Anspruch auf Betreuung bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang. Bei Bedarf. Bislang war es jedoch so in der Stadt, dass die Hortbetreuung in der Regel mit der Klassenstufe 4 endete (wir berichteten).
Das Problem besteht darin, dass die Rechtslage nur wenig bekannt ist und bis auf wenige Ausnahmen an Gymnasien und Gemeinschafts- und Sekundarschulen keine Horte existieren. Und scheinbar auch kein Bedarf, wie sich bei einer Abfrage der Verwaltung im Frühjahr zeigte, der eine Ratsinitiative der Fraktion Die Linke/Future vorausging. Ergebnis: Von 20 angeschriebenen Schulen meldeten 15 keinen Bedarf an Kinderbetreuung. Aufgrund der Kurzfristigkeit („Schulleiter hatten nur drei Tage Zeit.“) sei da u. a. auch keine Einbindung von Eltern künftiger Schüler möglich gewesen, kritisiert Tim Liebe vom Stadtelternrat die Umsetzung. „Umso mehr freuen wir uns, dass Bewegung in das Thema kommt.“
Nur ein Anfangsproblem
Ab Frühjahr des neuen Jahres solle es über das Elternportal die Möglichkeit geben, einen Hortplatz zu beantragen, verweist Kerstin Richter, Leiterin des Fachbereichs „Schule und Sport“ gegenüber der Volksstimme. Da allerdings steht noch nicht fest, welche Schule die Kinder besuchen werden. Dies ist erst im Juni Gewissheit. Somit wird die Zeit knapp zwischen Erhebung und Umsetzung möglicher Konsequenzen aus der Abfrage. Nämlich dann, wenn Hortplätze geschaffen werden müssen aufgrund des vorliegenden Bedarfs. „Dies ist nur ein Anfangsproblem: Im Albert-Einstein-Gymnasium etwa wird ein Hort in freier Trägerschaft eingerichtet, der dann schon im darauffolgenden Jahr existiert“, so Tim Liebe. Auch gelte es Lösungen in Form von gemeinschaftlichen Hortbereichen für nahegelegenen Schulen zu finden. „Denn niemand will, dass ein Hort eingerichtet wird, der nur zwei Kinder betreut.“
Volksstimme Magdeburg