Noch bis zum 31. März 2022 müssen Einschüler für das Jahr 2023 an der für sie zugewiesenen Grundschule angemeldet werden. Das gelte für alle Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2016 und dem 30. Juni 2017 geboren wurden, teilte die Stadtverwaltung mit. Die Anmeldung zum Schuljahr 2023/ 2024 gelte auch, wenn der Nachwuchs eine andere Grundschule oder eine Schule in freier Trägerschaft besuchen solle, hieß es weiter.
Bei der Anmeldung zur Einschulung müssen die Erziehungsberechtigten die Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes beziehungsweise das Familienstammbuch vorlegen. Es könnten auch Kinder angemeldet und eingeschult werden, die ein Jahr jünger seien. Wegen der Pandemie werde um eine telefonische Terminvereinbarung in den Grundschulen gebeten. Die Kontaktdaten der Schulen sind unter www.magdeburg.de/Schulwegweiser zu finden.
Volksstimme Magdeburg