Grundschulkinder von der 1. bis zur 4. Klasse sollen ab 2025 ein Anrecht auf eine Ganztagsbetreuung haben. Das Bundeskabinett hat dafür am Mittwoch in Berlin in einem ersten Schritt die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von zwei Milliarden Euro beschlossen. Das Geld ist gedacht für Investitionen in Räumlichkeiten und Gebäude an den rund 15 000 Grundschulen in Deutschland, damit ab 2025 der geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erfüllt werden kann.
Viele Stolpersteine liegen aber noch im Weg: Bundesländer sowie Städte und Gemeinden bezweifeln, dass das Geld reichen wird und forderten mehr. Gewerkschaften warnten, dass 2025 gar nicht genug Personal da sein werde, um die Ganztagsbetreuung für so viele Kinder sicherzustellen. Die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule hatten CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Aus den Bundesländern und von Städten und Gemeinden kam Kritik an der Finanzierung. Länder und Kommunen dürften am Ende nicht auf den laufenden Betriebskosten für die Ganztagsbetreuung sitzenbleiben, sagte der Präsident der Kultusministerkonferenz Alexander Lorz (CDU).
„Zwei Milliarden – diese Summe wäre schon allein für Bayern nötig“, sagte die bayerische Familienministerin Kerstin Schreyer (CSU). Wer einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung verspreche, müsse diese auch bezahlen, kritisierte Schleswig-Holsteins Familienminister Heiner Garg (FDP) die Bundesregierung.
Die Kosten für den Ganztagsausbau werden auch nach Ansicht von Familienministerin Giffey deutlich höher liegen – nämlich bei schätzungsweise fünf bis sieben Milliarden Euro. Natürlich gebe der Bund etwas dazu. „Aber so oder so müssten die Länder diese Aufgabe angehen, weil die Eltern und Familien in Deutschland das erwarten“, sagte Bundesministerin Giffey.
Volksstimme Magdeburg