„Ich glaube, das sind wir als Haushaltsgeber den Menschen auch schuldig“

Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Katja Suding hat das Vorhaben des Bundes, das Grundgesetz für den sogenannten Digitalpakt zu ändern, verteidigt. Jeder einzelne Bildungsbericht bestätigte, dass Deutschland im Mittelfeld liege, sagte Suding im Deutschlandfunk (DLF). Es werde Zeit, etwas dagegen zu tun, sagt sie im Gespräch mit DLF-Moderator Dirk-Oliver Heckmann.

Dirk-Oliver Heckmann: Sie wollen die Hoheit der Länder in der Bildungspolitik abschaffen?

Katja Suding: Das wollen wir eben nicht. Wir wollen gemeinsam mit den Ländern an den Standards arbeiten, die Länder also da nicht aus ihrer Verantwortung nehmen. Darum geht es nicht.

Das heißt, Sie bestehen weiterhin auf einer Änderung des Grundgesetzes?

Es ist, wenn man sich das Grundgesetz anguckt, jetzt nicht möglich, dass der Bund die Länder finanziell unterstützt. Das Grundgesetz sieht vor, dass jeder für seinen Bereich selbst zuständig ist. Da gibt es auch keine Ausnahmen.

Das wäre schon möglich, wenn man die Gelder anders fließen lassen würde, nämlich zum Beispiel bei einer Umverteilung der Steuern.

Ja, aber wenn wir den Digitalpakt so finanzieren wollen, wie wir das vorgesehen haben, ist das nicht möglich, gegen eine Erhöhung der Mehrwertsteuerpunkte, die dann an die Länder gehen, wehre ich mich ganz strikt. Es kann nicht sein, dass der Bund finanziert, dann aber überhaupt keine Kontrolle darüber hat, was mit dem Geld passiert. Ich glaube, das sind wir als Haushaltsgesetzgeber den Menschen auch schuldig, dass wir dann auch schon gucken, was mit dem Geld passiert.

Weshalb vertrauen Sie den Ländern in dem Punkt nicht?

Es gibt da ja leider durchaus auch schlechte Erfahrungen, die wir in der Vergangenheit gemacht haben, beispielsweise die Unterstützung, die der Bund den Ländern im Bereich des BAföGs gegeben hat. Da war vereinbart worden, dass das, was die Länder sparen dadurch, dass der Bund die Kosten für das BAföG übernimmt, dass das eins zu eins in Schulen und Hochschulen geht. Das ist in vielen Ländern leider nicht passiert. Und daraus lernt man natürlich, und jetzt wollen wir uns einfach versichern, dass, wenn der Bund mehr Geld ausgibt an Steuergeldern, dass dann auch tatsächlich ein zusätzlicher gesellschaftlicher Nutzen da ist. Dass das Geld wirklich eins zu eins in die Bildung geht und die Länder dann nicht im gleichen Zug ihre eigenen Anstrengungen zurückfahren. Das, glaube ich, kann niemand und darf niemand wollen.

Es wird kein Geld fließen ohne Grundgesetzänderung?

Das ist richtig.

Und wenn die Länder dann sagen, nein, dann fließt auch kein Geld?

Ich glaube nicht, dass es so weit kommen wird. Die grundsätzlichen Bedenken, die Herr Kretschmann äußert, die werden ja von den allermeisten Ministerpräsidenten nicht geäußert. Sehr vielen Ländern geht es ja vor allen Dingen um die von Ihnen schon angesprochene Zusätzlichkeit der Mittel. Da sind wir auch gern gesprächsbereit, wenn die Länder uns nachweisen können, dass dadurch Situationen entstehen, die für die Länder nicht zu tragen sind. Da sind wir an dieser Stelle gesprächsbereit. Aber noch mal, es muss sichergestellt werden, dass das Geld des Bundes tatsächlich für mehr Geld in der Bildung investiert wird und nicht irgendwo im Haushalt versickert.

Volksstimme Magdeburg

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