Immer mehr Schulen und Kitas von Pandemie betroffen

Einrichtungen sollen geöffnet bleiben / Handlungsleitfaden zeigt auf, wie nach einem positiven Corona-Befund vorgegangen werden soll

An zwölf Magdeburger Schulen und 16 Kitas gibt es aktuell mindestens einen Corona-Fall, berichtet gestern Amtsarzt Dr. Eike Hennig gegenüber der Volksstimme. Doch was tun, wenn sich ein Kind mit dem Coronavirus infiziert hat? Die Schulen und Kitas sollen möglichst geöffnet bleiben, erklärt er. Eine Infektionskette von Kind zu Kind sei bislang nicht beobachtet worden. „Deshalb habe ich aktuell keine Schule oder Kita behördlich schließen lassen.“ Vielmehr gehe es darum, nur die engen Kontakte der positiv Getesteten in Quarantäne zu schicken.

Die Stadt hat einen Handlungsleitfaden für Kitas und Schulen herausgegeben. Positiv getestete Personen dürfen nicht in der Einrichtung sein, heißt es darin. Sie haben immer eine Quarantänezeit von 14 Tagen. „Mögliche negative Tests geben zwar einen Überblick über die persönliche Situation und die Lage in der Einrichtung, entbinden aber nicht von der Gesamtzeit der Quarantäne“, heißt es weiter.

Doch was bedeutet es konkret für Kinder, Eltern und Mitarbeiter, wenn einer von ihnen mit dem Coronavirus infiziert ist? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

▶ Was tun, wenn Kinder oder Jugendliche positiv auf das Coronavirus getestet wurde?

Die Betroffenen gehen unverzüglich in Quarantäne. Die Einrichtung übermittelt dem Gesundheitsamt enge Kontaktpersonen. Das ist beispielsweise eine Gruppe der Kita oder eine Klasse. Hier ist auch eine Klassenstufe möglich, wenn die Schüler in einem Kurssystem unterrichtet werden. Die Kontaktpersonen werden vom Gesundheitsamt informiert und mit ihnen mögliche Tests besprochen. Auch die Kontaktpersonen erhalten eine 14 Tage gültige Quarantäneanordnung.

▶ Was tun, wenn pädagogisches oder Betreuungspersonal positiv getestet wurden?

Die betroffene Person übermittelt dem Gesundheitsamt ihre privaten Kontaktpersonen. Positiv getestete Personen müssen in Quarantäne. Das Gesundheitsamt informiert die Kontaktpersonen und verhängt eine 14-tägige Quarantäne. Es hängt von der Form der Betreuung oder des Unterrichts ab, inwieweit Kinder oder Schüler als Kontaktpersonen eingestuft werden müssen. Dies erfordert eine gesonderte Absprache. Auch die dienstlichen Kontakte in der Kita oder Schule müssen besprochen werden. Grundsätzlich sind alle Menschen Kontaktperson, wenn sie einen mehrminütigen Gesprächskontakt ohne Abstand von 1,50 Metern und ohne das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes hatten.

▶ Was tun, wenn Eltern oder Geschwister positiv getestet wurden?

Bei positiv getesteten Eltern gehen grundsätzlich die Familienmitglieder in Quarantäne. Die Eltern werden vom Gesundheitsamt gebeten, Kontaktpersonen, die in der Einrichtung (Kita oder Schule) entstanden sind, zu benennen. Erst wenn Kinder aus der Familie positiv getestet werden, ermittelt das Gesundheitsamt weiter mit der Einrichtung.

Den kompletten Leitfaden gibt es im Internet unter www.magdeburg.de

Volksstimme Magdeburg

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