Kinder, die bis zum 30. Juni 2023 das fünfte Lebensjahr vollenden, können angemeldet werden. In diesem Fall sind die Anmeldeunterlagen bei der zuständigen öffentlichen Grundschule anzufordern. Das gleiche gilt, wenn Kinder im Vorjahr zurückgestellt wurden. Für jede Schule sind Einzugsbereiche festgelegt, die vom Wohnsitz abhängig sind. Soll ein Kind eine Grundschule besuchen, die sich außerhalb des festgelegten Einzugsbereiches befindet, muss ein Ausnahmeantrag gestellt werden, und zwar an die ursprünglich zuständige Grundschule.
Die Entscheidung, ob Kinder in begründeten Fällen in einer anderen Schule lernen können, trifft letztgültig das Landesschulamt. Für telefonische Rückfragen zum Anmeldeverfahren steht in der Stadtverwaltung Wolmirstedt Ines Rakowski unter der Telefonnummer 039201/64749 zur Verfügung.