Gesetzentwurf sieht Sicherung der Finanzierung bis zu endgültiger Neuregelung vor
Vertreter der Kirchen in Sachsen-Anhalt haben einen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen CDU, SPD und FDP begrüßt, der die Finanzierung freier Schulen bis zu einer endgültigen Neuregelung sicherstellt. Bei einer Anhörung im Bildungsausschuss des Landtags gestern sagte der Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft christlich orientierter Schulen in Sachsen-Anhalt, Dietrich Lührs, man sehe die geplanten Maßnahmen als Verbesserung an. Konkretsieht der Gesetzentwurf vor, dass für die freien Schulen bei der Berechnung der Finanzhilfen weiterhin die Lehrerbesoldung der Erfahrungsstufe fünf zugrunde gelegt wird. „Ein Großteil seines Berufslebens verbringt ein Lehrer in der Erfahrungsstufe sechs“, sagte Lührs. Daher hätte man den Wert auch höher ansetzen können.
Schon seit längerer Zeit führen Land und freie Schulträger Gespräche über ein neues Finanzierungsmodell. Im vergangenen Jahr hatte der Landtag beschlossen, die Finanzhilfe übergangsweise um 6,35 Prozent zu erhöhen. Die hierfür ursprünglich vorgesehene Befristung zum 31. Dezember Können freie Schulen bald aufatmen? 2023 wird mit dem vom Bildungsausschuss gebilligten Gesetzentwurf bis zu einer endgültigen Neuregelung aufgehoben. Die Vertreter der beiden großen Kirchen, der evangelische Oberkirchenrat Albrecht Steinhäuser und der Leiter des Katholischen Büros, Stephan Rether, wiesen auf die große Beliebtheit kirchlicher Schulen hin und sprachen sich für ein baldiges neues Finanzierungsmodell aus. Der aktuelle Gesetzentwurf sei keine zusätzliche Investition in Bildung, so Rether: „Es ist lediglich eine Absicherung der aktuellen Lage.
Volksstimme Magdeburg