Sonderbehandlung für Hegel-Schüler durch Verweigerung des Mundschutzes
Am Hegelgymnasium gibt es einen Schüler, der das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verweigert. Die Schule organisiert für den Schüler daher eine Sonderbehandlung, um andere Kinder nicht zu gefährden.
Wenn die anderen Kinder in die Schule kommen, dann ist ein Schüler des Magdeburger Hegelgymnasiums schon da und wartet, bis alle anderen in ihren Klassen sind. Erst dann wird er in die Klasse geführt. Hintergrund ist, dass der Schüler das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verweigert. Schulleiterin Daniela Möcker bestätigt den Fall. Zur Identität des Schüler gab sie keine näheren Auskünfte. Insgesamt erfahre die Maskenpflicht am Hegelgymnasium eine große Akzeptanz in der Schülerschaft. „Der Rahmenhygieneplan gilt“, sagt die Schulleiterin im Volksstimme-Gespräch, wo er nicht umgesetzt werde, „verwenden wir große personelle Ressourcen, um die Person zu separieren“. Zwar dürfe der Schüler am Unterricht teilnehmen, denn innerhalb der einzelnen Klassen gelte keine Maskenpflicht, doch in den Pausen sowie vor und nach dem Unterricht, werde er separiert.
Ob es medizinische Gründe dafür gibt, dass der Schüler die Maske verweigert? „Ein ärztliches Attest wurde mir nicht vorgelegt“, sagt Möcker, die betont, dass der Schülerrat sehr daran interessiert sei, dass der Unterricht weiterläuft.
Eine stichprobenartige Nachfrage an anderen Schulen in Magdeburg ergab, dass der Fall am Hegelgymnasium ein Einzelfall ist. Die Leiter des Geschwister-Scholl-Gymnasiums, der Francke-Gemeinschaftsschule und der IGS „Regine Hildebrandt“ gaben an, dass es keine Maskenverweigerer gebe. Zumeist würden Bedenken im Gespräch mit den Eltern ausgeräumt, erklärt zum Beispiel Scholl-Chef Sven Drygalla, oder es würden andere Lösungen gefunden. So gebe es bespielsweise Schüler, die anstelle einer Maske ein Visier tragen würden.
Von Einzelfällen spricht auch Tobias Kühne als Pressesprecher des Landesschulamts. Die Anzahl der Maskenverweigerer werde statistisch nicht erfasst, Eltern und Schulen hätten sich aber an das Landesschulamt gewandt. Die Ursachen und Begründungen für die Verweigerung würden sehr stark variieren. Darum werde bisher einzelfallbezogen darauf reagiert, so Kühne. Es werde zum Beispiel an das Verantwortungsbewusstsein für die Schulgemeinschaft appelliert und die Bedeutung von Masken bei der Eindämmung des Infektionsgeschehens erklärt. Tobias Kühne: „Es werden aber auch schulorganisatorische Empfehlungen gegeben, wenn das Tragen einer Maske weiter verweigert wird.“ Die betroffenen Schüler könnten etwa von ihren Klassen getrennt in eigenen Kohorten unterrichtet werden. Für das Landesschulamt werde immer wieder deutlich, „dass Schülerinnen und Schüler die Ansichten ihrer Eltern zur Frage des Maskentragens umsetzen müssen“, bedauert Kühne. „Sie selbst sagen teilweise, dass sie eine Maske tragen würden und auch verstehen, warum dies sinnvoll ist.“ Ihre Eltern würden es aber konsequent ablehnen. In solchen Situationen seien Kinder und Jugendliche großen Belastungssituationen ausgesetzt.
Volksstimme Magdeburg