Neue Regeln fürs Schul-Lotto

Angesichts knapper Plätze gibt es jedes Jahr ein Gerangel um die Plätze in den fünften Klassen einiger weiterführender Schulen in Magdeburg. Die Stadt lässt das Los entscheiden. Die Regeln dafür sollen per Beschluss über eine entsprechende Satzung heute im Stadtrat geändert werden.

Was für viele Eltern von Interesse sein dürfte: Künftig würden dann Kinder, von denen bekannt ist, dass sie eine Zusage zur Aufnahme an eine Schule in freier Trägerschaft oder in einer spezialisierten Schule wie dem Sportgymnasium oder dem Werner-von-Siemens-Gymnasium erhalten haben, aus dem Losverfahren ausgeschlossen. Bislang konnten sich diese unabhängig davon mit ihrem Erstwunsch um einen Platz an einer der öffentlichen Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen oder Gymnasien bewerben.

Kerstin Richter erläuterte während einer Sitzung des Schulausschusses die Position der Verwaltung: Bisher hatten jene, die sich an einer freien Schule und an einer öffentlichen Schule beworben hatten, doppelte Chancen in einem Auswahlverfahren Glück zu haben. „Rechtlich ist dies angreifbar“, so die Leiterin des Fachbereichs Schule und Sport der Landeshauptstadt. Und ein weitere Grund spricht dafür, die Regeln zu überarbeiten: Familien mit Zusage an einer freien Schule informierten die Stadt nicht darüber, beispielsweise, um sich nach einem ersten Elternabend die Option offen zu halten, doch die öffentliche Schule zu besuchen. Sie blockierten damit Plätze, und Schüler, die im Losverfahren zunächst kein Glück hatten und auf der Warteliste standen, erfuhren erst sehr spät, dass sie doch noch berücksichtigt werden können.

Widerstand gegen die Neuregelung gibt es dennoch. Sie, so die Stadträte Christian Hausmann (SPD), Dennis Jannack und Anke Jäger (Die Linke), benachteilige jetzt jene, die eine Schule in freier Trägerschaft tatsächlich als Zweitwunsch wählen und eigentlich den Besuch einer öffentlichen Wunschschule anstreben. Die entsprechenden Bedenken finden sich in Änderungsanträgen wider, über die der Stadtrat heute ebenfalls zu befinden hat.

Neu wäre die Beteiligung von Schülerräten an den Härtefallkommissionen. Das erkennt Stadtschülerspercher Dustin Müller zwar an. Die Forderung, dass deren Vertreter volljährig sein sollen und nicht der betreffenden Schule angehören dürfen, wird aber seiner Einschätzung nach dazu führen, dass die Schülervertreter erneut ausgeschlossen sind. „Bei der Elternvertretung ist sogar gewünscht, dass ein Vertreter der betreffenden Schule anwesend ist, was eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung darstellt“, so Dustin Müller.

Volksstimme Magdeburg

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert