Neue Schulbezirke für die Abc-Schützen 2021

Das Landesschulamt sieht die Praxis kritisch, doch die Stadt sieht keine andere Chance: Auch zum übernächsten Schuljahr 2021/22 sollen die Schulbezirke neu zugeschnitten werden. Die Stadtverwaltung praktiziert den jährlichen Neuzuschnitt nun bereits seit 2018. Das Land rügt die jährlich wiederkehrende Unklarheit für Familien mit Einschülerkindern. Die Schulbezirke legen fest, in welche Schule Kinder genau welcher Anschrift gehen müssen. Im Dienste kurzer Schulwege herrscht bei Grundschulen keine freie Elternwahl. Wem die zugewiesene Schule nicht zusagt, der kann nur noch auf eine der Einrichtungen in freier Trägerschaft ausweichen.

Hintergrund für die Einführung des jährlich „optimierten“ Schulbezirkes waren und sind steigende Schülerzahlen. 2021 werden erneut deutlich mehr als 2000 junge Magdeburger ihre Schulkarriere beginnen. Schon bis März 2020 (Anmeldephase) müssen deren Eltern wissen, wo das sein soll.

Vor dem Zuschnitt der Schulbezirke für den Einschulungsjahrgang 2021 soll der Stadtrat im Dezember Grundregeln festlegen. Sie sehen unter anderem vor:

▶ Kurze Schulwege – im Durchschnitt sollen Abc-Schützen nicht länger als 30 Minuten für den Schulweg brauchen, der entweder höchstens zwei Kilometer lang sein oder gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossen sein soll.

▶ Klassengröße – im Durchschnitt sollen nicht mehr als 22 Kinder in einer Magdeburger Einschülerklasse sitzen.

▶ Migration – Grundschulen, an denen mehr als 25 Prozent der Schüler ausländische Wurzeln haben, werden nur 17 Einschüler pro Klasse zugeordnet. Die Praxis zollt dem an diesen Schulen höheren Anteil an Verweilern Tribut, der sich vor allem aus Sprachdefiziten ergibt.

▶ Lemsdorfer Einschüler werden durch die Schulbezirks-Optimierung nicht geteilt.

▶ Einschüler aus Beyendorf-Sohlen werden der Grundschule Westerhüsen zugewiesen.

▶ Die Leipziger Chaussee bildet die Grenze zwischen den Grundschulen „Am Hopfengarten“ und „Lindenhof“.

▶ Ausnahmeanträge zur Beschulung an einer Grundschule außerhalb des Schulbezirks (z. B. Geschwisterregelung) sind an das Landesschulamt zu richten (Referat Grundschulen/Förderschulen).

▶ Abgänge von Einschülern an Grundschulen in freier Trägerschaft werden bei der Zuweisung von Abc-Schützen an kommunale Schulen nicht berücksichtigt. So soll an allen kommunalen Schulen ein Puffer für Verweiler (im Volksmund Sitzenbleiber) geschaffen werden.

Der Stadtrat stimmt über den Regelkatalog für die Schulbezirke am 5. Dezember ab.

Volksstimme Magdeburg

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