Es gibt einen überarbeiteten Rahmenhygieneplan für die Schulen in Sachsen-Anhalt, gültig vom 1. bis 20. Dezember. Er ist Teil der Umsetzung der gemeinsamen Beschlüsse von Bund und Ländern für die Zeit bis Weihnachten.
Hier können Sie die aktuelle Fassung abrufen (die Änderungen sind gelb markiert): https://mb.sachsen-anhalt.de/…/201203-Rahmenplan_mitAE.pdf.
Zu den wesentlichen Neuerungen gehört:
Kontaktsport im Sportunterricht hat zu unterbleiben.
Da ab der 7. Klasse Mund-Nasen-Schutz-Pflicht im Unterricht besteht, muss auf dem Schulhof/im Freien keine Maske mehr getragen werden, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
Eine Schule wechselt künftig für zehn Tage in den eingeschränkten Regelbetrieb Wechselunterricht), falls sie in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 liegt und es an der Schule mindestens einen bestätigten Corona-Fall gibt.