Schulanfänger müssen schnellstmöglich angemeldet werden

Zuordnung der Erstklässler für das Jahr 2021 zu Grundschulen steht fest / Wer sein Kind nicht anmeldet, bekommt ein Verfahren

Verhältnismäßig spät haben Eltern, deren Kinder im Schuljahr 2021/22 eingeschult werden, erfahren, in welche Grundschule ihr Kind gehen wird. Eigentlich hätte der Stadtrat bereits im März darüber beraten sollen. Normalerweise mussten Eltern schulpflichtige Kinder bis zum 1. März im Jahr vor dem Einschulungsjahr anmelden. Letztlich entschied der Stadtrat aber erst im April die neuen Schuleinzugsbereiche. Der Grund dafür: Die Zuordnung der Magdeburger Straßenzüge zu bestimmten Grundschulen musste wiederholt werden. Dies, weil beispielsweise Stadtfelder Kinder der Grundschule Am Nordpark zugeordnet worden waren, was nach Einschätzung der Verkehrssituation in Magdeburg jedoch als unzumutbar eingestuft wurde. Das Gleiche galt für Kinder aus Sudenburg, die zur Grundschule Am Westring geschickt werden sollten. Nun liegt das Ergebnis jedoch seit vier Wochen vor und die Eltern werden gebeten, „schnellstmöglich“ ihr Kind anzumelden. Einen konkreten Termin, bis wann dies geschehen muss, nannte die Stadt allerdings nicht.

Grundschulen schreiben Eltern maximal dreimal an
Die Anmeldung betrifft alle Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 30. Juni 2015 geboren wurden und mit Hauptwohnsitz in Magdeburg eingetragen sind. Wo sich die Grundschule befindet, der die angehenden Erstklässler zugewiesen wurden, veröffentlichte die Stadt auf ihrer Internetseite. Auch Kindergärten hängen in der Regel Informationen über die erforderliche Anmeldung aus. Eltern, die bisher noch keine Anmeldung vorgenommen haben, werden von den Grundschulen schriftlich informiert.

Dreimal werden sie von den Grundschulen angeschrieben. Sollte auf keines der drei Schrei- ben reagiert werden, werde der Fachbereich Schule und Sport ein Verfahren einleiten, verdeutlicht Stadtsprecher Michael Reif.

Eltern, die Einspruch gegen die Zuweisung erheben möchten und einen Schulbesuch außerhalb der zuständigen Grundschule beantragen, müssen den Antrag beim Landesschulamt, Turmschanzenstraße 32, 39114 Magdeburg stellen. Der Antrag kann entweder direkt an das Landesschulamt geschickt oder bei der zuständigen Grundschule, zum Beispiel im Rahmen der Anmeldung, abgegeben werden.

Nähe zur Schule ist kein Grund für Ausnahme
Dabei verdeutlicht Stadtelternratsvorsitzende Annette Kirstein, dass allein das Vorhandensein einer nähergelegenen Schule oder einer Wunschschule kein Grund für die Genehmigung eines Ausnahmeantrages sei. Es müssten schon triftige Gründe vorliegen, beispielsweise gesundheitliche. Ein Argument könne aber auch sein, dass bereits das Geschwisterkind auf diese (Wunsch-)Schule geht.

Für die Anmeldung des angehenden Erstklässlers an der zuständigen Grundschule reicht in der Regel die Vorlage der Geburtsurkunde zum Abgleich der Daten. Zudem ist für alle Kinder, die in die Schule kommen, eine Schuleingangsuntersuchung gesetzlich vorgeschrieben. Sie erfolgt durch einen Arzt des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes. Der Untersuchungstermin wird in der Kinderbetreuungseinrichtung bekanntgegeben. Falls ein Kind keine Einrichtung besucht, müssen die Eltern selbst einen Untersuchungstermin vereinbaren.

Volksstimme Magdeburg

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