Schulbefreiung weiter nur mit Begründung

Eltern von Schülern in Sachsen-Anhalt kommen weiter nicht ohne Begründung aus, wenn sie ihr Kind von der Präsenzpflicht in der Schule befreien lassen wollen: „Die Erziehungsberechtigten müssen ihr Kind mit einer schriftlichen Begründung vom Präsenzunterricht abmelden“, teilte das Bildungsministerium gestern wörtlich mit. „Ziel ist es vor allem, Risikogruppen zu schützen“, sagte Sprecher Elmer Emig.

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienstim Landtag hatte zuvor Widersprüche zwischen der Auflage des Hauses von Ministerin Eva Feußner (CDU) und der aktuellen Corona-Verordnung des Landes moniert.In der Verordnung heißt es: „An allen Schulen findet der Präsenzunterricht unter Befreiung von der Präsenzpflicht statt.“ Details des Schulbetriebs könne das Ministerium per Erlass gesondert regeln, heißt es zwar weiter.

Umstritten ist aber, ob sich das auch aufs Thema Präsenzpflicht bezieht. Das Kabinett will die Verordnung indes ohnehin ändern. Montag soll eine aktualisierte Version in Kraft treten. Vorgesehen ist dann auch eine Maskenpflicht im Unterricht.

Volksstimme Magdeburg

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