Leidet ein Kind an Diabetes, hat es Anspruch, nach der Einschulung begleitet zu werden. Damit soll die notwendige Behandlung sichergestellt werden. Der Anspruch besteht zunächst für eine Übergangszeit. Auf Einkommen und Vermögen der Eltern kommt es dabei nicht an. Das geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund hervor:
Der Fall: Eine Erstklässlerin leidet an einem Diabetes mellitus Typ 1. Sie ist mit einer Insulinpumpe versorgt und trägt ein Gerät zur kontinuierlichen Gewebezuckermessung. Schwankungen des Blutzuckerspiegels machen ein häufiges Messen und anschließendes Eingreifen erforderlich, um lebensgefährliche Unterzuckerungen zu vermeiden. Dem Kind wurde nur für acht Stunden pro Woche die Kostenübernahme für eine Schulbegleitung bewilligt.
Das Urteil: Der Eilantrag bei Gericht war erfolgreich. Zwar habe das Mädchen langfristig keinen Anspruch auf eine Begleitung während der gesamten Schulzeit. Allerdings müsse ihm für eine Übergangsphase bis zu den Herbstferien eine Eingliederungshilfe zur Verfügung gestellt werden.
Volksstimme Magdeburg 24.10.2018