Diskussion im Schulausschuss um Grund für drei Rechengänge und um frühzeitige fehlerhafte Anmeldungen
Die Satzung über die Schulbezirke für die Kinder, die im Schuljahr 2021/22 in kommunalen Grundschulen eingeschult werden, wurde am Dienstag im Ausschuss für Bildung, Schule und Sport diskutiert. Mit vier Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme empfahl das Gremium dem Stadtrat, die Drucksache aus der Stadtverwaltung zu beschließen.
In Magdeburg gibt es 2211 Kinder, die in dem Alter sind, dass sie im Jahr 2021 eingeschult werden. Den Schulen liegen seit dem 25. Februar die Listen für jene Kinder vor, die dort lernen sollen. Jessica Althaus, die im Fachbereich Schule und Sport der Stadtverwaltung tätig ist, berichtet, dass Kinder, die früher und an einer falschen Schule angemeldet wurden, automatisch den für sie zuständigen Schulen gemeldet werden. Eine nochmalige Anmeldung werde nicht erforderlich, und falls die Kinder falsch angemeldet wurden, werde man sich mit den Eltern in Verbindung setzen. Die Unterlagen der künftigen Erstklässler würden automatisch an die korrekte Schule weitergeleitet. FDP-Stadträtin Carola Schumann wollte wissen, warum nicht für falsch gemeldete Schüler ein Verbleib an der Schule möglich sei, an der die Kinder gemeldet sind: „Da müssten sich doch noch ein paar Plätze bei 30 bis 40 Fällen finden lassen.“ Dem widersprach Jessica Althaus: „Den Eltern wird immer klar gemacht, dass es sich so früh nur um eine Registrierung und noch keine Anmeldung handelt.“ Die Stadt selbst kann Abweichungen von der offiziellen Liste nicht genehmigen – dazu sei nur das Landesschulamt berechtigt. Zudem sieht sie rechtliche Probleme: So würden jene benachteiligt, die sich an die offiziellen Fristen halten. Denn klar sei auch, dass die Schulen in Magdeburg so ausgelastet seien, dass 30 bis 40 Schüler nicht ohne weiteres untergebracht werden können.Drei Rechengänge nötig
Drei Rechengänge waren übrigens nötig, um jetzt auf den Vorschlag zur Anpassung der „atmenden Schulbezirke“ zu kommen. Diesen entsprechend wird jedes Jahr ermittelt, wie die Kinder am günstigsten auf die knappen Plätze an den Grundschulen der Landeshauptstadt verteilt werden können. Berücksichtigt werden soll bei dieser Zuweisung, dass in der Summe die Schulwege für alle möglichst kurz sein soll. Die Folge davon kann sein, dass ein Schüler, der direkt neben einer Grundschule wohnt, an einer anderen Schule eingeschult wird, damit andere Kinder nicht unerträglich weite Wege auf sich nehmen müssen. Zu Veränderungen der Zuweisung von Grundschülern im Stadtgebiet kommt es vor allem in Straßen im Grenzbereich der Schulbezirke des Vorjahres. Zweites Ziel der Zuordnung der Kinder ist, dass in den Klassen nicht mehr als 22 Schüler, in Gebieten mit besonders vielen Kindern mit ausländischen Wurzeln nicht mehr als 17 Mädchen und Jungen lernen. Letzteres ist notwendig, da in vielen Schulen mit Zuwandererkindern diese aufgrund noch nicht ausreichender Sprachkenntnisse das Programm der ersten Klasse nochmals durchlaufen müssen. Der Grund, dass dreimal neu gerechnet werden musste, lag darin, dass Stadtfelder Kinder der Grundschule Am Nordpark zugeordnet worden waren, was nach Einschätzung der Verkehrssituation in Magdeburg als unzumutbar eingestuft wurde. Das Gleiche gilt für Kinder aus Sudenburg, die zur Grundschule Am Westring geschickt werden sollten. Außerdem musste die Situation in Beyendorf-Sohlen berücksichtigt werden: Da die Grundschule Westerhüsen saniert werden soll, werden die Schüler übergangsweise in der Bertolt-Brecht-Straße lernen. Beyendorfern und Sohlenern soll in dieser Zeit die Möglichkeit eingeräumt werden, in Reform zur Schule zu gehen.
Platz wurde dadurch geschaffen, dass die Grundschule Annastraße eine Klasse mehr aufnimmt. Dies aber ist keine Dauerlösung: Dafür sinkt die Kapazität der Schule im Jahr darauf um eine erste Klasse.
Volksstimme Magdeburg