Schule legt Erstklässler zusammen

Klasse an der Grundschule „Am Brückfeld“ wird kurz nach der Einschulung aufgrund von Lehrermangel aufgelöst – Die Klasse 1c an der Grundschule „Am Brückfeld“ gibt es nicht mehr. Weil eine Lehrerin längerfristig ausfällt, musste die Klasse aufgelöst werden.

Lehrermangel an der Grundschule „Am Brückfeld“. Weil eine Lehrerin längerfristig ausfällt, wurde die Klasse aufgeteilt. Das Schulgebäude wird derzeit erweitert, um noch mehr Kinder aufzunehmen.

Cracau l Die Eltern der Erstklässler an der Grundschule „Am Brückfeld“ sind frustriert. Aufgrund von Lehrermangel gibt es anstatt dreier erster Klassen mit 18 Kindern nach einer knappen Woche Unterricht nur noch zwei erste Klassen mit jeweils 27 Kindern. „Für uns Eltern ist diese Situation im höchsten Maße besorgniserregend. Sie stellt für die Schulanfänger und die Lehrkräfte eine extreme Herausforderung dar, die aus unserer Sicht bei den Lehrkräften zu Überforderung und damit zu weiteren Ausfällen führen kann“, heißt es im Schreiben der Eltern an die Volksstimme.

Eltern kritisieren Bildungspolitik
Am 29. August wurden die 54 Schüler in der Grundschule „Am Brückfeld“ festlich in drei Klassen eingeschult. Dann knapp eine Woche später am 4. September wird den Eltern jedoch per Schreiben mitgeteilt, dass die Klasse 1c aufgelöst wird und die Kinder auf die Klassen 1a und 1b aufgeteilt werden. Hintergrund: Die Klassenlehrerin der Klasse fällt längerfristig aus. Im Schreiben an die Eltern begründet die Schulleitung ausführlich ihre Beweggründe.

Zum einen erwarte man nicht, dass durch das Landesschulamt kurzfristig Ersatz gestellt werden kann. Damit sei aus Sicht der Lehrer ein kontinuierliches Lernen für die Kinder nicht gewährleistet.

Zum anderen sei die ständige Vertretung und kein verlässlicher Ansprechpartner gerade in der so wichtigen Schulanfangszeit den Kindern nicht zumutbar. Bereits im Vorfeld sind zudem die Eltern auf einem Elternabend Ende Juni darüber informiert wurden, dass die Bildung von drei kleinen Anfangsklassen vorbehaltlich der personellen Voraussetzung erfolge.

Dennoch für die Eltern der Erstklässler keine wirkliche Lösung und Erklärung. Sie sind verunsichert. Sie ärgern sich vor allem über die Art und Weise, wie mit dem Thema umgegangen wird.

„Es ist wieder mal ein Beispiel, wie Kinder die mangelhafte Bildungspolitik unseres Landes ausbaden müssen“, heißt es im Elternschreiben. Dem Landesschulamt und der Schulleitung der Grundschule „Am Brückfeld“ liegen jedoch seitens der betroffenen Eltern keine Beschwerden, Nachfragen oder Gesprächsanfragen vor.

Alexander Jantz, der kommissarisch die Schulleitung der Grundschule seit längerem übernommen hat, verweist auf Volksstimme-Nachfrage zur Problematik auf das Landesschulamt. Das erklärt gegenüber der Volksstimme, dass man sich um einen Ersatz bemühe. „Die betreffende Lehrkraft kann absehbar längerfristig nicht unterrichten, so dass eine befristete Stelle für die Zeit ihrer Abwesenheit ausgeschrieben werden wird“, berichtet Tobias Kühne als Pressesprecher des Landesschulamts.

27 Schüler pro Klasse sind zulässig
Unabhängig davon versuche das Landesschulamt kurzfristig entstehende personelle Engpässe auch über Abordnungen aus anderen Schulen auszugleichen. „Das ist in der aktuellen Situation jedoch teilweise sehr schwierig, weil kaum Stundenüberhänge an anderen Schulen der Umgebung vorhanden sind“, so Kühne.

Der Ausfall der Lehrerin ist nicht das einzige Personalproblem der Grundschule an der Friedrich-Ebert-Straße. Auch die eigentliche Schulleiterin fällt seit Monaten aus. Offen ist, wann sie in an die Schule zurückkehrt.

Doch nicht nur das Personalproblem bewegt die Eltern, sie äußern ihre Bedenken auch gegenüber einer Klassenstärke von etwa 27 Kindern, darunter laut Aussagen der Eltern auch Kinder mit erhöhtem Förderbedarf. Zudem stehe die Frage im Raum, ob die Klassenräume ausreichend groß für die Anzahl der Schüler und das geforderte Hygienekonzept sind.

Laut Festlegung im Schulkonzept sollen in den Grundschulen eigentlich nicht mehr als 22 Schüler pro Klasse unterrichtet werden. Anhand dieser Zahl werden auch die Schuleinzugsgebiete ermittelt. Dennoch seien Klassen mit 27 Schülern laut Landesschulamt grundsätzlich zulässig, aber natürlich von den Größen der vorhandenen Räume abhängig. „Hinsichtlich der Einhaltung des Hygienekonzeptes ist eine solche Klassengröße ebenfalls möglich. Es steht bei den Hygienekonzepten vor allem die Klasse als konstante Schülergruppe im Mittelpunkt“, so Tobias Kühne. Auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen Schülern, den unterrichtenden Lehrkräften sowie pädagogischen Mitarbeitern kann während des Unterrichts verzichtet werden, heißt es im Rahmenplan für die Hygienemaßnahmen an Schulen in Sachsen-Anhalt.

Volksstimme Magdeburg

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