Schulwahl: Die Satzung zum Lostopf

Für rund 2000 Magdeburger Kinder steht im Sommer ein Schulwechsel an – Abschied von der Grundschule. An beliebten weiterführenden Schulen werden auch in diesem Jahr die Plätze verlost werden müssen. Dafür schafft die Verwaltung nun Satzungsrecht.

„Satzung Kapazitätsgrenzen Aufnahme Klasse 5 im Schuljahr 2019/20“ heißt etwas sperrig das Papier, das die Aufnahme, aber vor allem die Abweisung von Bewerbern an kommunalen Gymnasien, Gemeinschafts- oder Integrierten Gesamtschulen (IGS) sicherer gegen Anfechtungen vor Gericht machen soll. In den vergangenen Jahren hatten Eltern teils erfolgreich die Aufnahme ihrer Kinder an einer IGS oder an einem Gymnasium vor Gericht erstritten.

Mehr Schüler, mehr Lose
Während noch vor zwei Jahren das Hegelgymnasium und die IGS „Willy Brandt“ die Ausnahmeschulen mit Losverfahren waren, mussten 2018 zusätzlich an drei Gemeinschaftsschulen und am Edithagymnasium die Plätze verlost werden. Insgesamt kamen rund 500 Schüler in den Lostopf. Für das Aufnahmejahr 2019 könnte sich die Lage weiter verschärfen, weil die Schülerzahlen wachsen. Mussten die weiterführenden Schulen 2018 genau 1777 Kinder aufnehmen, sind es in diesem Jahr 140 mehr.

Insgesamt, so rechnet die Stadt vor, reichten die Kapazitäten der 25 weiterführenden Schulen in Magdeburg – 18 öffentliche und 7 private – aus, um den Bedarf zu decken. Auf dem Papier ergibt sich eine Platzreserve. Für ihre Berechnungen legte die Stadtverwaltung die Übergangsquoten der Vorjahre zugrunde. Demnach wechseln 31 Prozent der Viertklässler auf eine kommunale Gemeinschaftsschule, 27,3 Prozent auf ein kommunales Gymnasium, knapp 18 Prozent auf eine IGS, der Rest auf Spezial- und Privatschulen.

Per Eignungstest dürfen die Sportschulen und das Siemensgymnasium (Mathematik) Auslese betreiben. Eine Sonderrolle hat der Musikzweig des Hegelgymnasiums, dessen Aufnahmeverfahren in die Chorklassen nun auch per Satzung reguliert wird – inklusive Ablauf.

IGS mit Platzmangel
Konkret können die vier kommunalen Gymnasien (Hegel, Scholl, Einstein, Editha) in diesem Jahr 588 Kinder aufnehmen, die privaten (Dom, Norbertus, Stiftungsgymnasium und Ecole in Barleben) noch einmal 300. Die kommunalen Gemeinschaftsschulen (Leibniz, Linke, Wille, Heine, Mann, Weitling, Goethe, Francke und Müntzer) haben Platz für bis zu 663 neue Schüler, die freien Sekundarschulen und die Waldorfschule noch einmal für 175. Für die kommunalen Gymnasien kalkuliert die Stadt mit einer Aufnahmereserve von 68 Plätzen, für die Gemeinschaftsschulen mit 65 Reserveplätzen. Bleiben die kommunalen IGS (Brandt und Hildebrandt) mit zusammen 308 Plätzen. Die werden nicht ausreichen – Losverfahren programmiert. Als sicher gilt, dass auch an besonders gefragten Gymnasien und Gemeinschaftsschulen wieder der Lostopf aufgestellt werden muss.

Während die Schulen freier Träger freie Hand haben, welche Schüler sie aufnehmen, verpflichten Satzung und Landesrecht öffentliche Schulen mit mehr Bewerbern als Plätzen zum Losverfahren. Vorrangig aufgenommen werden nur Geschwister von Kindern, die bereits die Schule besuchen. Wer Pech beim Losen hat, kann noch Glück über die Warteliste haben (z. B. wenn Kinder nachträglich an freie Schulen abwandern) oder versuchen, einen Härtefall geltend zu machen (unzumutbarer Schulweg, gesundheitliche Beeinträchtigungen). Nutzt alles nicht und ist obendrein die zweite Wunschschule ebenfalls voll, kommt es zum Äußersten: dem Schulweg auf amtlichen Befehl. Die Verwaltung weist einen Platz in irgendeiner Schule der gewählten Schulform zu.

Volksstimme Magdeburg

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