Nach Kitas will die Stadt nun auch Horte in eigener Regie führen. In der neuen Grundschule in der Moldenstraße sollen so 320 Plätze unter kommunaler Leitung entstehen.
Aufgrund des Kitaplatzmangels wurden viele neue Einrichtungen in der Stadt gebaut. Um selbst wieder die Kontrolle zu haben, hatte die Stadtverwaltung einen neuen Eigenbetrieb Kommunale Kindertageseinrichtungen (KKM) gegründet. Mittlerweile gehören dazu sieben Kitas im Stadtgebiet. Nun soll das eigene Angebot auch um Horte ergänzt werden. Geplant wird eine Einrichtung an der neu zu gründenden Grundschule in der Moldenstraße in Alte Neustadt. Ab dem Schuljahr 2020/21 soll dort wieder unterrichtet werden. Seit dem Auszug der Anne-Frank-Sprachschule vor vier Jahren steht das Gebäude leer.
Vor der Reaktivierung muss es saniert werden. Dann soll auch gleich Platz für circa 320 Hortkinder geschaffen werden, wie es in einer aktuellen Beschlussvorlage für den Stadtrat heißt. Da die Grundschule zweizügig bis zur 4. Klasse aufwachsen soll (352 Schüler), entspricht das dem gängigen Anteil an Hortkindern.
Insgesamt 16 Räume werden für die Zahl an Hortkindern benötigt, davon sollen jeweils die Hälfte in alleiniger bzw. Doppelnutzung sein. Die doppelt genutzten Klassenräume sind so auszustatten, dass sich sowohl das Schul- als auch das Hortkonzept umsetzen lassen. Für die Erstausstattung rechnet die Stadt mit gut 350 000 Euro Kosten, verteilt auf mehrere Jahre entsprechend der wachsenden Schülerzahl. Die jährlichen Betriebskosten steigen bis 2023 auf 730 000 Euro.
Ein weiterer Hort soll in der ehemaligen Bertolt-Brecht-Schule eröffnen. Dort soll bereits zum Start des kommenden Schuljahres der Unterricht in der neuen Grundschule beginnen. Die finanziellen Auswirkungen sind analog zur Moldenstraße.
Die Gründe für die Eigenregie bei den Horten sind praktische: Zum einen könnte der KKM dann die gesamte Bandbreite der Kindertagesbetreuung anbieten und damit als Ausbildungsträger für angehende Erzieher wirken. Diese müssen im Rahmen der Ausbildung ein Praktikum im Hort nachweisen. Weil der KKM bislang keinen hat, gab es weniger Bewerber.
Außerdem könnten schwangere Mitarbeiterinnen, für die oft ein Beschäftigungsverbot für Kitas ausgesprochen wird, im Hort eingesetzt werden, weil dort das Infektionsrisiko deutlich reduzierter sei als in einer Einrichtung mit Kleinkindern, heißt es in der Vorlage der Verwaltung.
Volksstimme Magdeburg 08.11.2018