Die Stadtverwaltung will ihren Ermessensspielraum bei der Bewilligung von Zuschüssen zur außerschulischen Lernförderung von Kindern aus sozial benachteiligten Familien künftig weitestgehend im Sinne der Kinder ausschöpfen. Das ist Ergebnis einer Auseinandersetzung zwischen Stadtrat und Verwaltung nach einem Ratsbeschluss im Februar. Auf Antrag der Linken hatte damals eine Ratsmehrheit einer künftig großzügigeren Bewilligung einer Kostenübernahme von Nachhilfestunden für Kinder bedürftiger Familien zugestimmt. Die Verwaltung verweigerte die Umsetzung des Beschlusses mit Verweis aufs Bundesrecht. Weil zur Lernförderung Bundesfördergeld weitergereicht wird (Mittel aus dem Programm „Bildung und Teilhabe“) sei die Stadt an Bundeskriterien zur Bewilligung gebunden.
Nachhilfestunden wurden regelmäßig nur bei Versetzungsgefahr, also für Schüler mit sehr schlechten Leistungen gewährt. Allerdings hat der Bund seine Regeln bereits 2019 geändert und hebt ausdrücklich nicht mehr auf Versetzungsgefahr als Bedingung für Lernförderung ab. Das anerkennt nun auch die Stadtverwaltung. Oberbürgermeisterin Simone Borris (parteilos) trat zur jüngsten Ratssitzung vom eigenen Widerspruch zum Ratsbeschluss zurück und brachte – als Kompromiss – einen Vorschlag zur rechtskonformen Formulierung des Ratswunsches ein. Dem stimmte der Stadtrat bei einer Gegenstimme (FDP) und fünf Enthaltungen (AfD, FDP) mit großer Mehrheit zu.
Lernwillige Kinder, deren Eltern kein Geld für Nachhilfe übrig haben, müssen nunmehr nur noch ihre Lehrer an der Seite haben. Bestätigen sie den Bedarf an außerschulischer Nachhilfe „zum Erreichen wesentlicher Lernziele“ stehen die Chancen auf Kostenübernahme gut. Das Antragsformular finden Interessierte im Internet hier: www.magdeburg.de als Suchwort „Lernförderung“ eingeben
Volksstimme Magdeburg