Elternarbeit

Mitreden in der Schule: So funktioniert die Elternvertretung

Zu Beginn jedes Schuljahres stellt sich in vielen Klassen dieselbe Frage: Wer übernimmt die Elternvertretung? Oft zögern Eltern, weil unklar ist, was dieses Amt bedeutet, welche Rechte damit verbunden sind und wie es über die eigene Klasse hinausgeht. Der Stadtelternrat Magdeburg hat die wichtigsten Antworten zusammengestellt, von der Klassenelternschaft über den Schulelternrat bis zum Stadtelternrat.

Warum sich Engagement lohnt

Schule ist ein großer Teil der Lebenswelt Ihrer Kinder. Elternvertreterinnen und Elternvertreter setzen sich für ein gutes Miteinander, gute Schulbildung und passende Rahmenbedingungen ein. Gemeinsam mit anderen Eltern lässt sich dabei deutlich mehr erreichen als allein. Wer in der Elternvertretung mitarbeitet, erfährt außerdem früher und genauer, was an der Schule geplant ist, und kann mitreden, bevor Entscheidungen fallen.

Drei Ebenen der Mitwirkung

Die Elternmitwirkung in Sachsen-Anhalt ist in Stufen aufgebaut. Die Eltern einer Klasse bilden die Klassenelternschaft. Deren Vorsitzende bilden gemeinsam den Schulelternrat. Der Schulelternrat wiederum wählt die Vertretung seiner Schule für den Stadtelternrat. Aus den Stadt- und Kreiselternräten wird schließlich der Landeselternrat gewählt.

Die Klassenelternschaft

Alle Erziehungsberechtigten einer Klasse gehören automatisch zur Klassenelternschaft. Innerhalb von vier Wochen nach den Sommerferien wählt sie auf der Elternversammlung für zwei Schuljahre:

  • eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden (oft „Klassenelternrat“ oder „Elternsprecher“ genannt),
  • eine Stellvertretung,
  • die Elternvertretung für die Klassenkonferenz und deren Stellvertretung.

In jahrgangsgemischten Klassen der Schuleingangsphase gilt die Wahl nur für ein Jahr. In der Kursstufe des Gymnasiums wählen die Eltern eines ganzen Jahrgangs gemeinsam.

Zur Wahl lädt die Klassenleitung mindestens zehn Tage vorher schriftlich ein. Für jedes Kind gibt es eine Stimme, auch wenn beide Eltern anwesend sind. Briefwahl ist nicht möglich. Wer am Wahlabend verhindert ist, kann trotzdem gewählt werden, wenn vorher eine schriftliche Zustimmung vorliegt.

Darüber hinaus kann die Klassenelternschaft Eltern als Bewerberinnen und Bewerber für die Gesamtkonferenz, die Fachkonferenzen und den Stadtelternrat vorschlagen. Gewählt werden sie anschließend vom Schulelternrat.

Aufgaben: Der Klassenelternrat vertritt die Interessen der Eltern gegenüber den Lehrkräften der Klasse und der Schulleitung und unterstützt die Klassenleitung bei der Arbeit mit der Klasse. Er bündelt Wünsche und Vorschläge, vermittelt zwischen Eltern und Schule, informiert über aktuelle Entwicklungen an der Schule und vertritt die Belange der Klasse im Schulelternrat. Auch gemeinsame Aktivitäten, die die Klassengemeinschaft stärken, können hier entstehen.

Der Schulelternrat

Die Vorsitzenden aller Klassenelternschaften einer Schule bilden den Schulelternrat. Spätestens sechs Wochen nach den Sommerferien wählt er für zwei Schuljahre seinen Vorstand: Vorsitz, Stellvertretung und bis zu drei Beisitzerinnen oder Beisitzer.

Der Schulelternrat ist das Bindeglied zwischen Elternschaft und Schulleitung und damit Ansprechpartner für beide Seiten. Er wählt außerdem

  1. die Elternvertretung für die Gesamtkonferenz, in der Lehrkräfte und Eltern über wichtige Belange der Schule entscheiden,
  2. die Elternvertretung für die Fachkonferenzen, in denen über einzelne Schulfächer beraten wird,
  3. die Vertretung der Schule für den Stadtelternrat.

Für diese drei Ämter muss niemand Mitglied des Schulelternrats sein. Wählbar sind alle Eltern der Schule, die vorgeschlagen wurden. Wer keinen Klassenvorsitz übernehmen möchte, sich aber zum Beispiel für ein bestimmtes Fach oder die Entwicklung der Schule interessiert, findet hier einen guten Einstieg.

Rechte von Klassenelternschaft und Schulelternrat

Das Schulgesetz sichert der Elternvertretung feste Rechte zu:

  • In Elterngremien und Elternversammlungen können alle schulischen Fragen besprochen werden.
  • Der Schulelternrat kann Beschlüsse fassen und Anträge an die Gesamtkonferenz stellen. Diese Anträge muss die Gesamtkonferenz behandeln.
  • Vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem zur Organisation der Schule und zur Leistungsbewertung, müssen Schulleitung oder zuständige Konferenz Schulelternrat und Klassenelternschaften anhören.
  • Schulleitung und Lehrkräfte sind verpflichtet, die dafür nötigen Auskünfte zu geben.

Der Stadtelternrat

Der Stadtelternrat Magdeburg vertritt die Eltern aller Magdeburger Schulen gegenüber Stadt, Verwaltung und Politik. Er hat in der Regel 36 Sitze. Diese werden nach Schülerzahlen auf die Gruppen der Grundschulen, Sekundarschulen, Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, Förderschulen, Schulen in freier Trägerschaft und berufsbildenden Schulen verteilt.

Wie eine Schule in den Stadtelternrat kommt, hängt deshalb von ihrer Schulform ab. Gibt es in einer Gruppe so viele Sitze wie Schulen, wählt jeder Schulelternrat direkt ein Mitglied und ein Ersatzmitglied. Gibt es mehr Schulen als Sitze, wählt der Schulelternrat Delegierte. Diese stellen sich gemeinsam mit den Delegierten der übrigen Schulen ihrer Schulform zur Wahl. Welcher Weg für Ihre Schule gilt, teilt das Landesschulamt den Schulen bis spätestens drei Wochen nach den Sommerferien mit. Delegierte, die nicht in den Stadtelternrat gewählt werden, sollen in die Arbeit der schulformbezogenen Ausschüsse einbezogen werden.

Rechtsgrundlagen

  • Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt: https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?a=SchulG_ST
  • Konferenzverordnung: https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?a=KonfV_ST
  • Elternwahlverordnung: https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?a=EltWV_ST

Fragen?

Bei Fragen zur Elternarbeit an Ihrer Schule erreichen Sie den Vorstand des Stadtelternrats Magdeburg unter vorstand@stadtelternrat-magdeburg.de, auf Instagram unter @Stadtelternrat_Magdeburg und auf Facebook unter StadtelternratMD.