📅 März 2026: Das Losverfahren wird in diesem Monat durchgeführt.
📩 Ab Ende März 2026: Versand der Aufnahme- und Wartelistenbescheide an alle betroffenen Familien.
🔄 Ab April 2026: Der Stand des Nachrückverfahrens ist online abrufbar unter www.magdeburg.de (Suchwort: „Losverfahren“) – und wird anschließend wöchentlich aktualisiert.
🗓️ Bis Ende April: Schulen in freier Trägerschaft oder mit inhaltlichem Schwerpunkt melden ihre finalen Aufnahmeentscheidungen, damit doppelte Anmeldungen aufgelöst und frei werdende Plätze im Nachrückverfahren vergeben werden können.
Der Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule ist für viele Familien eine aufregende Zeit und in Magdeburg aufgrund begrenzter Kapazitäten an einigen Schulen auch eine Herausforderung. Für das Schuljahr 2026/2027 übersteigt die Zahl der Erstwünsche erneut die verfügbaren Plätze an mehreren kommunalen Schulen. Die Stadtverwaltung hat dies am 11. März 2026 bekanntgegeben und führt deshalb an sechs kommunalen Schulen ein Losverfahren durch.
Im Vergleich zum Vorjahr (2025: acht Schulen) sind dieses Mal zwei Schulen weniger betroffen, die Gemeinschaftsschule „Gottfried Wilhelm Leibniz“ und das Geschwister-Scholl-Gymnasium sind in diesem Jahr nicht im Losverfahren.
Diese 6 Schulen sind betroffen
📌 Gemeinschaftsschule „August Wilhelm Francke“
📌 Gemeinschaftsschule „Oskar Linke“
📌 Gemeinschaftsschule „Thomas Mann“
📌 Integrierte Gesamtschule (IGS) „Willy Brandt“
📌 Albert-Einstein-Gymnasium
📌 Hegel-Gymnasium
Gut zu wissen: Familien, deren Erstwunsch eine kommunale Schule ohne inhaltlichen Schwerpunkt ist, die nicht zu diesen sechs Schulen gehört, können davon ausgehen, dass ihr Erstwunsch erfüllt wird.
Wie funktioniert das Losverfahren?
In das Losverfahren fließen ausschließlich die Erstwünsche aus den Schullaufbahnerklärungen ein. Je nach Ergebnis gibt es drei mögliche Szenarien:
✅ Positives Los: Das Kind erhält einen Platz an der Wunschschule.
⏳ Wartelistenplatz: Wer kein positives Los zieht, wird automatisch auf die Warteliste der Wunschschule gesetzt. Diese Warteliste bleibt bis zum Ende des laufenden Schuljahres gültig.
🔀 Ersatzzuweisung: Gleichzeitig erhalten alle Kinder ohne positiven Losausgang eine Zuweisung an die Schule des Ersatzwunsches – sofern dort kein Losverfahren stattfindet. Sollte auch an der Ersatzwunschschule ein Losverfahren nötig sein, stellt der Schulträger einen Platz an einer Schule der gewählten Schulform mit freien Kapazitäten zur Verfügung.
Die nächsten Schritte im Überblick
| Zeitpunkt | Was passiert? |
|---|---|
| März 2026 | Losverfahren wird durchgeführt |
| Ab Ende März 2026 | Versand der schriftlichen Bescheide (Aufnahme & Warteliste) |
| Ab April 2026 | Nachrückverfahren online einsehbar, wöchentliche Updates |
| Bis Ende April 2026 | Rückmeldungen freier Träger, Auflösung von Doppelbewerbungen |
Fragen zum Verfahren?
Der Fachbereich Schule und Sport der Landeshauptstadt Magdeburg steht bei allen Fragen zur Verfügung:
📧 schulzuweisung@sva.magdeburg.de
Den aktuellen Stand des Nachrückverfahrens gibt es ab April online unter:
🌐 www.magdeburg.de → Suchwort: Losverfahren
Der Stadtelternrat Magdeburg begleitet den Prozess und setzt sich für Transparenz und Fairness bei der Schulplatzvergabe ein. Wir danken allen Familien für ihr Verständnis und ihre Geduld!













