Tage der offenen Tür an Magdeburger Schulen im September 2024

Banner Schulmesse 2024 in Magedeburg

Magdeburger Schulen entdecken

Im September 2024 öffnen Magdeburger Schulen wieder ihre Türen für interessierte Eltern und Schüler, um einen Einblick in den Schulalltag und die pädagogischen Konzepte zu ermöglichen. Diese Tage der Offenen Tür bieten eine ideale Gelegenheit, sich umfassend über die Bildungsangebote und die Atmosphäre der jeweiligen Schulen zu informieren.


21. September 2024

Norbertusgymnasium:  10-13 Uhr

Freie Waldorfschule: 9-13 Uhr  

Neue Schule: 10-14 Uhr

Wichtige Informationen zur bevorstehenden Klassenelternrat-Wahl der 1ten und neuen 5ten Klassen

Liebe Eltern, Abonnenten und Interessenten,

Allgemeines

Elternvertretungen sind unabhängige, von den Erziehungsberechtigten selbst gewählte oder gebildete Gremien, die die Erziehungsberechtigten über ihre Arbeit informieren und sie dafür interessieren, an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten, diesbezügliche Vorschläge und Anregungen der Erziehungsberechtigten aufnehmen, beraten und an die Schule und den Schulträger herantragen sowie das Verständnis der Öffentlichkeit für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule stärken.

Die Erziehungsberechtigten wirken in der Schule mit durch: Klassenelternschaften und Klassenelternvertretungen, Schulelternrat, Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten in Konferenzen.

Die Erziehungsberechtigten haben bei Wahlen und Abstimmungen für jede Schülerin und jeden Schüler zusammen nur eine Stimme. (§55 Schulgesetz Sachsen-Anhalt)


Wer wählt wen?

Die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler einer Klasse (Klassenelternschaft) wählen die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und deren Stellvertreterin oder Stellvertreter. Die Klassenelternschaft wählt außerdem die Elternvertreter für die Klassenkonferenz sowie eine entsprechende Anzahl von Stellvertreterinnen und Stellvertretern. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Klassen, die zu mehr als der Hälfte von volljährigen Schülerinnen und Schülern besucht werden. (§56 (1) Schulgesetz Sachsen-Anhalt)

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt und wählbar sind die Erziehungsberechtigten. Nicht wählbar ist, wer an der Schule tätig ist oder die Aufsicht über die Schule führt. (§58 (1) Schulgesetz Sachsen-Anhalt)

Wie oft wird gewählt?

Vorsitzende der Klassenelternschaft und des Schulelternrats, ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter, Beisitzerinnen und Beisitzer im Schulelternrat und Elternvertreter in den Konferenzen werden grundsätzlich für zwei Schuljahre gewählt. (§58 (1) Schulgesetz Sachsen-Anhalt)

Wann scheiden Elternvertreter aus ihrem Amt aus?

  • wenn sie mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Wahlberechtigten abberufen werden oder
  • mit Ablauf des Schuljahres, in dem ihr Kind volljährig wird, oder
  • wenn sie von ihrem Amt zurücktreten oder
  • wenn ihr Kind die Schule nicht mehr besucht. (§58 (3) Schulgesetz Sachsen-Anhalt)

Was sind die Aufgaben der Vorsitzenden?

Die Vorsitzende oder der Vorsitzende lädt die Klassenelternschaft mindestens zweimal im Jahr zu einer Elternversammlung ein und leitet deren Verhandlungen. Eine Elternversammlung ist auch dann einzuberufen, wenn ein Drittel der Erziehungsberechtigten, die Schulleiterin beziehungsweise der Schulleiter oder die Klassenlehrerin beziehungsweise der Klassenlehrer es verlangt. Im Einvernehmen mit der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden können die Schulleiterin oder der Schulleiter, die in der Klasse tätigen Pädagogen und Schülervertreter an Klassenelternversammlungen teilnehmen. (§56 (2) Schulgesetz Sachsen-Anhalt)

Ausfüllhinweise zur Schullaufbahnerklärung 2024/25

Sehr geehrte Eltern,
jedes Jahr im Februar müssen sich Eltern und Kinder der 4. Klassen entscheiden, auf welcher weiterführenden Schule das Kind seinen Bildungsweg fortsetzen soll.

Mit dem angebotenen Dokument möchten wir, der Stadtelternrat, Ihnen aus unserer jahrelangen Erfahrung einige Hinweise und Informationen geben, die Ihnen das Ausfüllen der Schullaufbahnerklärung erleichtern sollen.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern viel Erfolg bei diesem wichtigen Schritt.

Hier gehts zum Download …

Wichtige Termine:

bis 07.02.2024Anmeldung an einer Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt durch die Personensorgeberechtigten
bis 12.02.2024Abgabe der Schullaufbahnerklärungen durch die Personensorgeberechtigten an der derzeit besuchten Grundschule
bis 13.02.2024Einladung zur Eignungsprüfung durch die Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten
15.02.
bis 24.02.2024
Eignungsprüfungen an den Schulen mit den genehmigten inhaltlichen Schwerpunkten Sprachen, Musik, bildende Kunst, Sport und mit mathematisch-naturwissenschaftlich-technischem Schwerpunkt
18.03.2024Erstellung der Ranglistenfolge und Information an die Personensorgeberechtigten über das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens durch die Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten
bis 28.03.2024Rückmeldung der Personensorgeberechtigten zur Inanspruchnahme des Platzes an der Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt
bis 12.04.2024Hauptnachrückverfahren zur Aufnahme an den Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten
bis 03.06.2024Schriftliche Mitteilung an die Personensorgeberechtigten durch die aufnehmende Schule über die Entscheidung, an welcher Sekundarschule, Gesamtschule, Gemeinschaftsschule oder welchem Gymnasium die Aufnahme ihres Kindes erfolgt
Quelle: MB LSA, Terminplan_zur_Aufnahme_an_weiterfuehrenden_Schulen_im_Schuljahr_2024_2025

Neuer Vorstand

Am 14.11.2023 fand die Wahl des Stadtelternrats Magdeburg für die Zeit vom 2023/24 bis 2024/25 statt. Der neue Vorstand setzt sich aus folgenden gewählten Mitgliedern zusammen:

 Annette Kirstein (Vorsitzende) – Norbertus Gymnasium

Maik Garburg (stell. Vorsitzender) – Heinrich-Heine-Gesamtschule

Anita Schmidt (Beisitzerin) – Erich-Kästner Förderschule

 Christin Hubach (Beisitzerin) – Förderschule am Wasserfall

 Anke Jäger (Beisitzerin) – Werner-von-Siemens Gymnasium

Herzlichen Glückwunsch an den neuen Vorstand und alles Gute!

Danke Stadtelternrat

Im Rahmen der Wahl zum Stadtelternrat Magdeburg mit anschließender Vorstandswahlen am 14.11.23 möchten wir uns an dieser Stelle recht herzlich bei den bisherigen Vorstandsmitgliedern für ihr langjähriges Engagement bedanken bei:

  • Annette Kirstein (Vorsitzende)
  • Jens-Peter Schwarzfeld (stell. Vorsitzender)
  • Christin Hubach (Beisitzerin)
  • Maik Garburg (Beisitzer)

Ebenfalls möchten wir uns bei Torsten Krull, Ina Herzger und Anita Schmidt (ehemalige Beisitzerin) bedanken.
Unser Dank gilt allen ehemaligen Mitgliedern für die konstruktive Zusammenarbeit. Sie haben 2Jahre lang zusammen die Geschicke des Stadtelternrates Magdeburg gelenkt!

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