Schulplatzvergabe 2026/2027: Losverfahren an sechs kommunalen Schulen in Magdeburg

📅 März 2026: Das Losverfahren wird in diesem Monat durchgeführt.

📩 Ab Ende März 2026: Versand der Aufnahme- und Wartelistenbescheide an alle betroffenen Familien.

🔄 Ab April 2026: Der Stand des Nachrückverfahrens ist online abrufbar unter www.magdeburg.de (Suchwort: „Losverfahren“) – und wird anschließend wöchentlich aktualisiert.

🗓️ Bis Ende April: Schulen in freier Trägerschaft oder mit inhaltlichem Schwerpunkt melden ihre finalen Aufnahmeentscheidungen, damit doppelte Anmeldungen aufgelöst und frei werdende Plätze im Nachrückverfahren vergeben werden können.


Der Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule ist für viele Familien eine aufregende Zeit und in Magdeburg aufgrund begrenzter Kapazitäten an einigen Schulen auch eine Herausforderung. Für das Schuljahr 2026/2027 übersteigt die Zahl der Erstwünsche erneut die verfügbaren Plätze an mehreren kommunalen Schulen. Die Stadtverwaltung hat dies am 11. März 2026 bekanntgegeben und führt deshalb an sechs kommunalen Schulen ein Losverfahren durch.

Im Vergleich zum Vorjahr (2025: acht Schulen) sind dieses Mal zwei Schulen weniger betroffen, die Gemeinschaftsschule „Gottfried Wilhelm Leibniz“ und das Geschwister-Scholl-Gymnasium sind in diesem Jahr nicht im Losverfahren.


Diese 6 Schulen sind betroffen

📌 Gemeinschaftsschule „August Wilhelm Francke“

📌 Gemeinschaftsschule „Oskar Linke“

📌 Gemeinschaftsschule „Thomas Mann“

📌 Integrierte Gesamtschule (IGS) „Willy Brandt“

📌 Albert-Einstein-Gymnasium

📌 Hegel-Gymnasium

Gut zu wissen: Familien, deren Erstwunsch eine kommunale Schule ohne inhaltlichen Schwerpunkt ist, die nicht zu diesen sechs Schulen gehört, können davon ausgehen, dass ihr Erstwunsch erfüllt wird.


Wie funktioniert das Losverfahren?

In das Losverfahren fließen ausschließlich die Erstwünsche aus den Schullaufbahnerklärungen ein. Je nach Ergebnis gibt es drei mögliche Szenarien:

✅ Positives Los: Das Kind erhält einen Platz an der Wunschschule.

⏳ Wartelistenplatz: Wer kein positives Los zieht, wird automatisch auf die Warteliste der Wunschschule gesetzt. Diese Warteliste bleibt bis zum Ende des laufenden Schuljahres gültig.

🔀 Ersatzzuweisung: Gleichzeitig erhalten alle Kinder ohne positiven Losausgang eine Zuweisung an die Schule des Ersatzwunsches – sofern dort kein Losverfahren stattfindet. Sollte auch an der Ersatzwunschschule ein Losverfahren nötig sein, stellt der Schulträger einen Platz an einer Schule der gewählten Schulform mit freien Kapazitäten zur Verfügung.


Die nächsten Schritte im Überblick

ZeitpunktWas passiert?
März 2026Losverfahren wird durchgeführt
Ab Ende März 2026Versand der schriftlichen Bescheide (Aufnahme & Warteliste)
Ab April 2026Nachrückverfahren online einsehbar, wöchentliche Updates
Bis Ende April 2026Rückmeldungen freier Träger, Auflösung von Doppelbewerbungen

Fragen zum Verfahren?

Der Fachbereich Schule und Sport der Landeshauptstadt Magdeburg steht bei allen Fragen zur Verfügung:

📧 schulzuweisung@sva.magdeburg.de

Den aktuellen Stand des Nachrückverfahrens gibt es ab April online unter:

🌐 www.magdeburg.de → Suchwort: Losverfahren


Der Stadtelternrat Magdeburg begleitet den Prozess und setzt sich für Transparenz und Fairness bei der Schulplatzvergabe ein. Wir danken allen Familien für ihr Verständnis und ihre Geduld!

Schulaufnahmeverfahren 2025/26 in Magdeburg: Warteliste und Aktueller Stand

Wichtiger Hinweis für Eltern und Erziehungsberechtigte:

Das Aufnahmeverfahren für das Schuljahr 2025/26 ist im vollen Gange. Sollten Sie bislang noch keinen Schulplatz für Ihr Kind erhalten haben, ist die Warteliste der zentrale Anlaufpunkt. Sie können dort jederzeit den aktuellen Status einsehen:

👉 Hier gelangen Sie direkt zur Warteliste für das Schuljahr 2025/26

Bitte prüfen Sie die Liste regelmäßig, da sich der Platz Ihres Kindes durch Nachrückverfahren kurzfristig ändern kann.


Weitere Informationen zum Verfahren

  • Anmeldefristen: Die reguläre Anmeldung für die weiterführenden Schulen endete im März 2025. Nachzüglerinnen und Nachzügler können sich nachträglich melden, werden jedoch nur berücksichtigt, wenn noch Kapazitäten bestehen.
  • Entscheidungsgrundlagen: Die Auswahl erfolgt nach objektiven Kriterien wie Wohnortnähe, Geschwisterkindern an der gewünschten Schule oder besonderem Förderbedarf.
  • Mitteilungen: Sie erhalten von der aufnehmenden Schule bzw. der Landeshauptstadt Magdeburg eine schriftliche Zu- oder Absage. Bei einer Absage erfolgt eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise – meist inklusive Verweis auf alternative Schulplätze.

Was Sie jetzt tun können

Sollte Ihr Kind aktuell auf der Warteliste stehen, empfehlen wir Folgendes:

  1. Warten und regelmäßig kontrollieren: Änderungen werden laufend eingepflegt. Es lohnt sich, die Liste alle paar Tage zu überprüfen.
  2. Kontakt zur Schulverwaltung halten: Bei Unsicherheiten oder offenen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Stellen der Stadt.
  3. Sich über Alternativen informieren: Der Schulwegweiser der Stadt Magdeburg bietet eine Übersicht über alle Schulformen, Standorte und Ansprechpartnerinnen und -partner.

Unterstützung durch den Stadtelternrat

Als Stadtelternrat möchten wir Sie in dieser entscheidenden Phase begleiten. Wenn Sie Fragen haben, Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.

Schulplatzvergabe 2025: Losverfahren an acht Schulen in Magdeburg

📅 Ende März: Das Losverfahren wird durchgeführt.

📩 Ab Anfang April: Versand der Aufnahme- und Wartelistenbescheide.

🔄 Wöchentliche Updates: Der Stand des Nachrückverfahrens ist ab Ende März 2025  online abrufbar unter www.magdeburg.de (Suchwort: „Losverfahren“).

🗓️ April: Schulen in freier Trägerschaft oder mit inhaltlichem Schwerpunkt melden ihre finalen Aufnahmen, um doppelte Anmeldungen aufzulösen.


Der Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule ist für viele Familien eine aufregende Zeit – und in Magdeburg aufgrund begrenzter Kapazitäten an einigen Schulen auch eine Herausforderung. Für das Schuljahr 2025/2026 übersteigt die Zahl der Erstwünsche erneut die verfügbaren Plätze an mehreren kommunalen Schulen. Deshalb wird dort ein Losverfahren durchgeführt.

Diese 8 Schulen sind betroffen:

📌 Gemeinschaftsschule „August Wilhelm Francke“

📌 Gemeinschaftsschule „Oskar Linke“

📌 Gemeinschaftsschule „Gottfried Wilhelm Leibniz“

📌 Gemeinschaftsschule „Thomas Mann“

📌 Integrierte Gesamtschule (IGS) „Willy Brandt“

📌 Geschwister-Scholl-Gymnasium

📌 Albert-Einstein-Gymnasium

📌 Hegel-Gymnasium

Für Schülerinnen und Schüler, die keinen Platz an ihrer Wunschschule erhalten, wird automatisch ein Wartelistenplatz vergeben. Gleichzeitig gibt es – wenn möglich – eine Zuweisung an die gewünschte Ersatzschule oder eine Schule mit freier Kapazität.

🔎 Alle Details zum Verfahren und zur Schulplatzvergabe findet ihr in der offiziellen Pressemitteilung der Stadt Magdeburg.

Fragen?

Der Fachbereich Schule und Sport ist per E-Mail erreichbar:

📧 schulzuweisung@sva.magdeburg.de

Der Stadtelternrat Magdeburg begleitet den Prozess und setzt sich für Transparenz und Fairness bei der Schulplatzvergabe ein. Wir danken allen Familien für ihr Verständnis und ihre Geduld!