Editha ist eine heiße Kandidatin

Die Diskussion um den Anspruch auf Hortbetreuung auch in der 5. und 6. Klasse geht weiter. SPD-Stadtrat Christian Hausmann machte darauf aufmerksam, dass es keine Frage sei, dass die Stadt bei Bedarf auch für Schüler aus diesen Klassenstufen eine Hortbetreuung zur Verfügung stellen müsse. „Wenn eine Abfrage wie an der Ernst-Wille-Gemeinschaftsschule aber gerade einmal drei Interessenten ergibt, kann die Betreuung nicht in einer eigenen Einrichtung erfolgen.“ Eine weitere Abfrage sei fürs Edithagymnasium angedacht – und hier könnte das Interesse die Einrichtung eines Hortes rechtfertigen, so die Prognose von Hausmann.

Volksstimme 09.11.2018

Stadt will eigene Horte gründen

Nach Kitas will die Stadt nun auch Horte in eigener Regie führen. In der neuen Grundschule in der Moldenstraße sollen so 320 Plätze unter kommunaler Leitung entstehen.

Aufgrund des Kitaplatzmangels wurden viele neue Einrichtungen in der Stadt gebaut. Um selbst wieder die Kontrolle zu haben, hatte die Stadtverwaltung einen neuen Eigenbetrieb Kommunale Kindertageseinrichtungen (KKM) gegründet. Mittlerweile gehören dazu sieben Kitas im Stadtgebiet. Nun soll das eigene Angebot auch um Horte ergänzt werden. Geplant wird eine Einrichtung an der neu zu gründenden Grundschule in der Moldenstraße in Alte Neustadt. Ab dem Schuljahr 2020/21 soll dort wieder unterrichtet werden. Seit dem Auszug der Anne-Frank-Sprachschule vor vier Jahren steht das Gebäude leer. „Stadt will eigene Horte gründen“ weiterlesen

Anspruch auf Förderung und Betreuung in einer Tageseinrichtung

Wussten Sie schon, dass jedes Kind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres Anspruch auf Förderung und Betreuung in einer Tageseinrichtung hat?

Speziell gemeint ist hier die Hortbetreuung vor und nach dem Unterricht. In der Regel ist es so, dass Ihr Kind eine Hortbetreuung in der Grundschule in Anspruch nehmen kann. Nach der Grundschule (ab 5. Klasse bis 6. Klasse) wird meist keine Hortbetreuung mehr angeboten. Das Fehlen einer Hortbetreuung beruht meist darauf, dass die Eltern mangels ausreichender Informationen keinen Betreuungsplatz abfordern.

Hier können Sie das Gesetz zum Anspruch auf Betreuung nach lesen.

Was müssen Sie tun, wenn Sie eine Hortbetreuung für Ihr Kind bis zum Vollendung des 14. Lebensjahr benötigen: „Anspruch auf Förderung und Betreuung in einer Tageseinrichtung“ weiterlesen