Amtsgericht verpflichtete Mutter, schriftliche Zustimmung von Kontaktpersonen ihres Sohnes einzuholen
Bad Hersfeld (dpa) l Wenn ihre minderjährigen Kinder über WhatsApp kommunizieren, haben die Eltern mehrere Pflichten. Wie das Amtsgericht Bad Hersfeld entschieden hat, müssen sie sich von allen Personen, die im Smartphone ihres Kindes als Kontakte gespeichert sind, schriftlich die Zustimmung einholen, dass die Daten dort abgelegt sind. Außerdem müssen sie mindestens einmal monatlich mit ihrem Kind ein Gespräch über die Verwendung des Smartphones führen, heißt es in dem Urteil (Az.: F 120/17 EASO), auf das die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein hinweist. „Bei WhatsApp haben Eltern Pflichten“ weiterlesen