Der Stadtelternrat Magdeburg hat zur geplanten Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung (DS0603/25) eine Stellungnahme verabschiedet und spricht sich klar für die Beibehaltung der geltenden Regelung aus.
Worum geht es?
Bislang wird für den Beförderungsanspruch die tatsächlich besuchte Schule herangezogen. Diese Praxis gilt für alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen, unabhängig davon, ob sie eine öffentliche oder eine freie Schule besuchen. Die geplante Satzungsänderung würde dies aufbrechen: Für Kinder an freien Schulen soll künftig die wohnortnächste öffentliche Schule als Maßstab gelten – also eine Schule, die das Kind gar nicht besucht.
Warum ist das problematisch?
- Kinder an freien Schulen legen oft denselben oder einen längeren Weg zurück wie Kinder an kommunalen Schulen, und würden dennoch schlechter gestellt.
- Schulen mit Losverfahren sind für viele Kinder rechtlich nicht erreichbar. Den Beförderungsanspruch an deren geografische Nähe zu knüpfen, widerspricht dem Zweck von § 71 SchulG LSA.
- Für die Klassenstufen 6 bis 12 würden bestehende Schulverhältnisse nachträglich neu bewertet. Das ist rechtlich wie politisch nicht vertretbar.
- Die neue Regelung erzeugt eine Vielzahl von Fallunterscheidungen, die Eltern, Schulen und Verwaltung unnötig belasten.
Die Forderung des Stadtelternrats
Die Anspruchsprüfung muss weiterhin an der tatsächlich besuchten Schule ausgerichtet sein, transparent, nachvollziehbar und fair für alle Kinder, unabhängig von der Schulträgerschaft.
Die vollständige Stellungnahme mit allen Argumenten und einer Übersicht der Fallkonstellationen steht als PDF zum Download bereit.
